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Denkmalschutz

Die passende Lösung heißt Klappleiter

Alle Reparatur- und Änderungsmaßnahmen, die das Denkmal in seinem Erscheinungsbild bzw. seinen denkmalwerten Eigenschaften betreffen, bedürfen der Genehmigung. Dies betrifft auch Maßnahmen, die scheinbar geringfügig sind oder solche, die reine Reparaturen darstellen. 
Besonders wichtig für das Erscheinungsbild eines Hauses sind zum Beispiel seine Kubatur (Gesamtgestalt mit Höhe, Umriss und Größe), Form und Farbe der Fenster und Türen, Gestaltung des Daches, Beschaffenheit und Farbigkeit der Wände. Genehmigungspflichtig sind nicht zuletzt Veränderungen durch das Anbringen von Antennen, Satellitenschüsseln und Feuerleitern. 

Die geöffnete Klappleiter erfüllt bis zu einer Absturzhöhe<5m die Anforderungen der:

DIN-14094-01 Notleiteranlagen
din-14094-1.pdf

Aus einer Hand

Treppen
Steigleite

Zugang zu Dächern nach DIN EN ISO 14122-4

Durch Auflast gehaltene Geländersysteme
Notleiter nach DIN 14094
Normen und Vorschriften
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Mobil: 0172-2334553
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