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Feuerleiter

Sollte nach einer Brandschau des vorbeugenden bzw. abwehrenden Brandschutzes der Feuerwehr das Bauaufsichtsamt Ihnen zur Auflage machen einen zweiten Rettungsweg zu erstellen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen.

Notleiteranlagen DIN-14094-1

din-14094-1.pdf

Technische Regeln für Arbeitsstätten - Fluchtwege und Notausgänge ASR-A2-3 Kapitel 5

asr-a2-3---fluchtwege....pdf

BGI-GUV-I 5189 ab Seite 26 Kapitel 3.3

bgi-guv-i-5189-din-en-iso-kapitel-3.3.pdf

Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Die Steigleiter sollte grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen.

Die Planung der Feuerleiter sollte in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamtes, und in enger Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten der Berufsfeuerwehr geschehen.

Aus einer Hand

Treppen
Steigleite

Zugang zu Dächern nach DIN EN ISO 14122-4

Durch Auflast gehaltene Geländersysteme
Notleiter nach DIN 14094
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Tel: 02041 7645464
Mobil: 0172-2334553
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