Feuerleiter
Sollte nach einer Brandschau des vorbeugenden bzw. abwehrenden Brandschutzes der Feuerwehr das Bauaufsichtsamt Ihnen zur Auflage machen einen zweiten Rettungsweg zu erstellen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen.
Notleiteranlagen DIN-14094-1
din-14094-1.pdf
Technische Regeln für Arbeitsstätten - Fluchtwege und Notausgänge ASR-A2-3 Kapitel 5
asr-a2-3---fluchtwege....pdf
BGI-GUV-I 5189 ab Seite 26 Kapitel 3.3
bgi-guv-i-5189-din-en-iso-kapitel-3.3.pdf
Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Die Steigleiter sollte grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen.
Die Planung der Feuerleiter sollte in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamtes, und in enger Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten der Berufsfeuerwehr geschehen.
Aus einer Hand
Zugang zu Dächern nach DIN EN ISO 14122-4
Durch Auflast gehaltene Geländersysteme
Notleiter nach DIN 14094
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