LEITERundTRITTE.de

Jährliche Überprüfung

Qualifizierung befähigte Person. Ausbildung zur befähigten Person für Leiter und Tritte.

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D-36 bzw. GUV D-36 fordert, dass Steigleitern durch eine beauftragte Person wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. 

Gerne übernehmen wir die gesamte Überprüfung durch eine beauftragte Person und protokollieren dies. 
 

BGV-D36-1997-01 Seite 39 §29 Prüfung
bgv_d36_1997-01.pdf

Prüfplakette für Steigleitern

Aus einer Hand

Treppen
Steigleite

Zugang zu Dächern nach DIN EN ISO 14122-4

Durch Auflast gehaltene Geländersysteme
Notleiter nach DIN 14094
Normen und Vorschriften
Jährliche Überprüfungen
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