Jährliche Überprüfung
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D-36 bzw. GUV D-36 fordert, dass Steigleitern durch eine beauftragte Person wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.
Gerne übernehmen wir die gesamte Überprüfung durch eine beauftragte Person und protokollieren dies.
BGV-D36-1997-01 Seite 39 §29 Prüfung
bgv_d36_1997-01.pdf
Prüfplakette für Steigleitern
Aus einer Hand
Zugang zu Dächern nach DIN EN ISO 14122-4
Durch Auflast gehaltene Geländersysteme
Notleiter nach DIN 14094
Normen und Vorschriften
Jährliche Überprüfungen
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